Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte können gesetzlich Versicherte in allen EU-Staaten sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz medizinische Leistungen aus dem öffentlichen Gesundheitswesen beziehen. Die Abrechnung erfolgt zu den gleichen Konditionen wie die der Versicherten des jeweiligen Landes. Eine kostenlose Behandlung kann daher nicht garantiert werden, da die Gesundheitssysteme der einzelnen Länder voneinander abweichen. Vorsicht, die Karte gilt nicht für den privaten Sektor und gewisse Leistungen, wie beispielsweise der Rücktransport, sind nicht abgedeckt. Eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen ist daher empfehlenswert, insbesondere bei außereuropäischen Urlaubszielen. Da Reisekrankenversicherungen oftmals nicht für Behandlungskosten im Zusammenhang mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes aufkommen, sollten Sie sich außerdem bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland informieren. Alle Notfälle im Ausland, die nichts mit dem Diabetes zu tun haben (z.B. Zahnschmerzen), werden allerdings von der privaten Reisekrankenversicherung übernommen, sodass diese auch bei chronischen Erkrankungen empfehlenswert ist.
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